Kids in die Clubs
Die Fördermöglichkeit für einkommensschwache Familien!
„Kids in die Clubs“ ermöglicht Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen die Vereinsmitgliedschaft.
Die Finanzierung der Aktion erfolgt in Kooperation mit dem Hamburger Abendblatt „Kinder helfen Kindern“ und der Behörde für Bildung und Sport.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht – mit Kürzungen muss gerechnet werden.
Wer ist förderberechtigt?
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, die kein eigenes Einkommen beziehen und deren Eltern
- Arbeitslosengeld II erhalten,
- Asylbewerberleistungen beziehen,
- Anspruch auf Kinderzuschlag oder Wohngeld haben,
- ein Familieneinkommen unterhalb einer festgelegten Einkommensgrenze haben.
Wie können Sie in die Förderung aufgenommen werden?
Für den Antrag müssen die Erziehungsberechtigtenpersönlich in die Geschäftsstelle kommen, die erforderlichen gültigen Nachweise (Bewilligungsbescheide Wohngeld, Arbeitslosengeld…) mitbringen und dort den Antrag unterschreiben. Bei uns in der Geschäftsstelle des SVL ist Rena Heinrichs für die Bearbeitung und Betreuung der Anträge zuständig. Sie ist am Montag von 15.00-18.00 Uhr und am Dienstag von 10.00 -13.00 Uhr dort zu erreichen.
Welche aktuellen Unterlagen müssen vorgelegt werden?
- Nachweis über den Bezug ALG II oder Wohngeld oder Sozialgeld (SGB II)
- letzte monatliche Gehalts-/Lohnbescheinigung/en beider Ehepartner
- Mietnachweis
- Rentenbescheid
- Pflegegeldbescheid
- Nachweis über den Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt
- Nachweis über Kindergeld
- Nachweis über Unterhaltsleistungen (amtl. Unterlagen)
„Kids in die Clubs“ ist gültig bis zum 31.03. des Folgejahres und muss dann neu im Verein beantragt werden!
Bitte kommen Sie hierfür rechtzeitig (Mitte Februar bis 15. März) in die Geschäftsstelle, der SV Lurup benötigt die aktuellen Unterlagen und Ihre Unterschrift auf dem Einzelnachweis!
Die Auszahlung der Gelder durch die HSJ an den Verein erfolgt nach Abgabe der vollständigen Unterlagen im Verein und deren Prüfung durch die HSJ. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Vereinsbeitrag durch die Eltern selbst gezahlt werden. Änderungen des Einkommens im Jahresverlauf müssen umgehend dem SV Lurup mitgeteilt werden! Die Förderungsgelder werden nicht rückwirkend bewilligt oder erstattet, so dass Sie am besten gleich mit dem Eintritt des Kindes den Antrag auf Förderung abgeben. Die einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 6,- Euro und bei Fußballern die Passgebühr in Höhe von 10,- Euro, wird nicht vom Amt übernommen und muss bar beim Vereinseintritt bezahlt werden.
Zuschüsse zur Sportbekleidung werden von der Hamburger Sportjugend wieder gezahlt.
Übernahme der Anschaffungskosten für die individuelle Sportausrüstung (bspw. Fußballschuhe, Judoanzug, Tischtennisschläger) abzüglich einer Eigenleistung von mindestens 10% der Anschaffungskosten und bis zu einem Höchstförderbetrag von 60 Euro pro Teilnehmer*in und Jahr.
Auch Fahrten werden von der Hamburger Sportjugend gefördert! Diese Anträge müssen von den Trainern gestellt werden.